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Erwachsenenschutz

Mit den Instrumenten des Erwachsenenschutzes werden Menschen unterstützt, welche infolge eines Schwächezustandes nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu regeln oder für sich selber zu sorgen. Dabei basiert das System des Erwachsenenschutzes auf folgenden drei Pfeilern:

Meldung an die Erwachsenenschutzbehörde

Das Dokument Meldung Erwachsene hilft Ihnen, eine Meldung zu formulieren.

Beispiele für Situationen in denen Erwachsenenschutzmassnahmen angezeigt sind

Immer dann wenn jemand nicht mehr für sich selber sorgen kann, kommen die Instrumente des Erwachsenenschutzes zum Zug. Typische Situationen in denen das der Fall ist sind:

  • Ein Mensch mit einer angeborenen Behinderung wird volljährig. Damit fällt die elterliche Sorge dahin - das bedeutet nicht, dass die Eltern nicht mehr für ihr erwachsenes Kind sorgen dürfen, die Sorge ist jetzt jedoch im Rahmen des Erwachsenenschutzes zu leisten.
  • Durch einen Unfall, eine schwere somatische Erkrankung oder eine psychische Erkrankung kann eine Person, die bis anhin für sich selber gesorgt hat, ihre Interessen nicht mehr selber wahrnehmen und bedarf deshalb der Vertretung.
  • Altersgebrechen und eine fortschreitende Demenz sind oft der Grund, dass hochbetagte Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können und darum auf Unterstützung im Rahmen des Erwachsenenschutzes angewiesen sind.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass keine umfassende Beistandschaft besteht. 

Hilfestellungen bei Fragen zu einer konkreten Situation

Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Fachberatung weiter.

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